Eine Begleitperson ist grundsätzlich erlaubt. Voraussetzung ist jedoch, dass diese den Shooting-Ablauf nicht stört und bei Bedarf helfend zur Seite steht.
Eine Begleitperson ist grundsätzlich erlaubt. Voraussetzung ist jedoch, dass diese den Shooting-Ablauf nicht stört und bei Bedarf helfend zur Seite steht.
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